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Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D1 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D nur mit Klasse B ab 18 Jahren Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Bei gewerblicher in Anspruchnahme eine Weiterbildung nach BFrKQG erforderlich. Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zuläss [...]Die theoretische und praktische Ausbildung der Klasse B96 besteht aus drei Teilen:
Theorie 150 Minuten (2,5 Stunden) Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden) Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Stunde)Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Kombinationen aus Kfz- der Klasse B ( Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
In Kombination muss das Gesamtgewicht zwischen 3.500 kg und 4.250 kg sein.
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung: 12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Beinhaltet
Geltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung: 12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff 2 Doppelstunden klassenspezifischer StoffBeinhaltet AM, L
ab 18 Jahre Geltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Führersitz). Auch mit einem Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 750 Kg) darf das Gesamtgewicht des Gespanns 3500 kg nicht überschreiten. Führerschein Praxis: Klasse BZum praktischen Unterricht gehören auch:
Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie
Nachbesprechung und Erörterung de [...]
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung: 12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer StoffTheoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten. Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Klasse A2 Beinhaltet AM ab 16 JahreGeltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt
Folgende Fahrzeuge dürfen mit dieser Fahrerlaubnis bewegt werde:
Krafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Maximal 0,1 Kilowatt pro Kilogramm Leermasse.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis maximal 15 kw.