Unterricht – Theorie und Praxis

Theoretischer Unterricht

Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht!

Für alle Klassen ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden vorgesehen.

Weiterhin ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren

Er umfasst

  • für die Klasse A1/A 4 Doppelstunden
  • für die Klasse B/BE 2 Doppelstunden
  • für die Klasse C 10 Lektionen ( bei Vorbesitz von C1 4)
  • bei Erweiterung von Klasse CE 4 Lektionen
  • für die Klasse D 18 Lektionen ( bei Vorbesitz von Klasse C/D1 8 bzw. C1 12)

Unsere Kurstermine mit den theoretischen Unterrichtszeiten erhältst Du bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Nach erfolgter Anmeldung kannst Du Dich auch online für die jeweiligen Termine eintragen.

 

Praktischer Unterricht

Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht!

Der Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich.

Für die Klasse B und A sind vom Gesetz jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten Dauer vorgeschrieben.

Für die Klasse C beträgt der Unterricht 10 Sonderfahrten zu je 45 Minuten.

Beim Erwerb der Klassen C und CE sind es 14 Sonderfahrten.

Für die Klasse D je nach dem Vorbesitz.

Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach ihrer Fahrpraxis.

 

Bezahlung der Fahrstunden

Die Bezahlung der Fahrstunden erfolgt beim Fahrlehrer und ist im Voraus zu entrichten.

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